ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1        GEGENSTAND

  1.  Die Pro Digi Par GmbH (im Weiteren: PDP) erbringt Beratungsleistungen im Bereich der Digitalisierung sowie Leistungen im Bereich der Implementierung von Standardsoftware (vgl. § 2 ) sowie deren individuelle Anpassung und Weiterentwicklung (kundenspezifische Lösungen) sowie die Wartung und Pflege von Software.
  2. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn PDP ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Verträge und Einzelverträge zwischen den Parteien, auch wenn bei diesen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
  3. Diese AGB gelten und ergänzen die jeweiligen Projekte und weitere Aufträge, über die die Parteien Einzelverträge (nachfolgend Einzelverträge) schließen. Soweit für einen Einzelvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen werden, haben diese für den Einzelvertrag Vorrang vor diesen AGB.

§ 2        STANDARDSOFTWARE

  1. Standardsoftware im Sinne dieses Vertrages ist eine Software, die nicht von PDP für den Kunden erstellt wurde.
  2. Soweit Standardsoftware eingesetzt wird, egal ob als kundenspezifische Installation oder als Cloud- oder Software-as-a-Service-Lösungen, gelten die Bedingungen des Herstellers der jeweiligen Standardsoftware. Der jeweilige Anbieter der Standardsoftware ist der alleinige Vertragspartner für die korrekte und bestimmungsgemäße Funktion der Standardsoftware.
  3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er die im Rahmen der Pflege erforderlichen Rechte an der Standardsoftware hat.

§ 3        KUNDENSPEZIFISCHE LÖSUNGEN

  1. Soweit aus den Projekten kundenspezifische Software oder Software-as-a-Service-Lösungen („kundenspezifische Lösungen“) entstehen, die nach § 69a UrhG schutzfähig sind, gewährt PDP dem Auftraggeber hiermit einfache, nicht übertragbare, und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte. Der genaue Umfang dieser Rechte ergibt sich aus den Projektunterlagen.
  2. Sämtliche an der Entwicklung kundenspezifischer Lösungen entstehenden oder entstandenen bzw. erworbenen oder noch zu erwerbenden Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte stehen bereits mit ihrer Entstehung bzw. ihrem Erwerb PDP zu.
  3. Soweit für die Entwicklung einer kundenspezifischen Lösung Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des Auftraggebers benötigt werden (z.B. an Logos oder Warenzeichen), gewährt der Auftraggeber PDP hiermit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht widerrufliches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an diesen Rechten.

§ 4        DATENSCHUTZ & GEHEIMHALTUNG

  1. Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jede Partei verpflichtet die auf seiner Seite tätigen Personen schriftlich auf das Datengeheimnis. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur im Rahmen dieses Vertrags und ihre Nutzung gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. Alle Beteiligten verpflichten sich dazu, gegebenenfalls bei der Erstellung weiterer dazu notwendiger Unterlagen zusammenzuarbeiten und gesetzlich vorgesehen Verträge abzuschließen.
  3. Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln.

§ 5        HAFTUNG

  1. PDP haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PDP nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  2. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 6        SUBUNTERNEHMER

  1. Es ist PDP gestattet, die Leistung insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen. Die Beauftragung eines Subunternehmers wird dem Kunden vorher angezeigt.
  2. Sofern der Kunde der Einschaltung des Subunternehmers nicht widerspricht, haftet PDP für diesen wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen

§ 7        SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1.  Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Die Parteien sind sich einig, dass zur Wahrung der Schriftform die Verwendung digitaler Signaturen des Dienstes „DocuSign“ oder ähnliche elektronische Signaturen ausreichend sind.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
STAND: 23.11.2023